Unfallrekonstruktion

Un·fall 

/Únfall/ 

Substantiv, maskulin [der] 

Ereignis, bei dem jemand verletzt oder getötet wird oder materieller Schaden entsteht. 

Die Definition ist simpel, die Aufklärung mitunter komplex. Die Rekonstruktion eines Straßenverkehrsunfalls umfasst neben den rein technischen Aspekten auch die Wahrnehmungspsychologie und in Randbereichen auch juristische Betrachtungsweisen. 

Die häufigsten Fälle, in denen ich für die Aufklärung der Sachverhalte beauftragt werde, sind im Folgenden dargestellt. 

 

Unfallhergang und Vermeidbarkeit 

 „Als ich angefahren bin, war niemand zu sehen.“ – so oder so ähnlich stellt sich die Wahrnehmung von Unfallbeteiligten häufig dar. 

Auf Grundlage von Beschädigungen, Spuren an der Unfallörtlichkeit und Ergebnissen empirischer Untersuchungen lassen sich Unfallgeschehen häufig objektiv darstellen, um am Ende die dringenden Kernfragen des Prozesses klären zu können. 

Gestanden oder Gefahren 

„Ich wollte gerade anfahren, da hat es schon geknallt.“ – ist eine häufige Schilderung von Unfallbeteiligten im Bereich der Kleinkollisionen.  

Auf Parkplätzen, im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, ereignet sich der überwiegende Anteil an zu regulierenden Schadenereignissen. Hier steht häufig die präzise Analyse der Beschädigungen im Fokus, um Geschwindigkeitsverhältnisse oder absolute Geschwindigkeiten rekonstruieren zu können. 

Kompatibilität und Bemerkbarkeit 

„Ich habe keinen Anstoß bemerkt, an meinem Fahrzeug ist auch kein Schaden entstanden!“ – ein Satz bzw. ein Sachverhalt, der strafrechtlich relevant und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. 

Häufig kommt es im Rahmen von Ein- oder Ausparkmanövern zu Kollisionen, welche entweder unbemerkt ablaufen, oder bagatellisiert und ignoriert werden. 

Ob es sich dabei um „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ nach §142 StGB handelt, oder um eine Kleinstkollision, welche für den Unfallverursacher unbemerkt bleiben kann, ist mittels Untersuchungen zur Wahrnehmbarkeit zu klären. Dabei wird unter den Teilaspekten der kinästhetischen (spüren), akustischen (hören) oder visuellen (sehen) Bemerkbarkeit untersucht, ob eine weitere Strafverfolgung notwendig bzw. möglich ist. 

Illegales Kraftfahrzeugrennen aka „Raserparagraph“ 

Ein Vorwurf mit weitreichenden Konsequenzen. Der Entzug der Fahrerlaubnis und der Einbehalt des Fahrzeuges als Tatmittel können die Konsequenz einer rechtskräftigen Verurteilung sein. 

Als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für die Sachgebiete Geschwindigkeitsmessungen und Straßenverkehrsunfälle bin ich prädestiniert diese Fälle objektiv aufzuarbeiten und eine technische Grundlage für das Urteil, wie auch immer es ausfällt, zu legen. 

Direkte Unfallaufnahme 

Bei Unfällen mit schwerst- oder tödlich verletzten Personen werden nicht selten Sachverständige an die Unfallörtlichkeit gerufen. Aufgrund der Unterstützung durch polizeieigene Unfallaufnahme Teams wird dabei in der Regel auf den Sachverstand und die Erfahrung des Sachverständigen zurückgegriffen, die technische Unfallaufnahme geschieht größtenteils durch die geschulten Aufnahmekräfte. 

 

 

 

 

 

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